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Juliensblog wegen Volksverhetzung verurteilt

Ihr erinnert euch vielleicht noch an die Hetze gegen die Bahngewerkschaft GDL? Der Youtuber Julien von Juliensblog, ist vor ein paar Monaten heftig gegen die GDL hergezogen. Mobilenote hatte darüber berichtet. Julien ließ nichts aus, sogar vor Vergleichen aus der Nazi-Deutschland Zeit machte er nicht halt. Äußerungen wie “Hurensohn-Armee” und “Drecksbastarde” sind da noch das Mildeste was er von sich ließ. Aber richtig Ärger bekam er für folgende geistige Aussetzer:

“Vergasen sollte man die Mistviecher” und “Wisst ihr noch, wie die Juden mit Zügen nach Auschwitz transportiert wurden? Man sollte die Zugführer da hinbringen. Ich fahr den Zug und zwar umsonst. Und ohne zu streiken”

Dafür musste er sich nun vor einem Gericht wegen Volksverhetzung verantworten. Statt Einsicht gleich der nächste Aussetzer direkt vor Gericht, er wollte eigentlich nur rum witzeln und hatte so seine Aussage keine Ahnung, dass man sowas in Deutschland nicht dürfe. Dafür aber erntete er nur Kopfschütteln der Staatsanwaltschaft.

Nun bekommt er die Quittung, da er gegen $ 130 Abs.3 StGB verstoßen hat…

§ 130 Absatz 3 StGB

„Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.“

Das Urteil: 8 Monate Haft, eine anschließende Bewährungsstrafe von 3 Jahren und hinzu kommt eine Geldstrafe von 15.000 Euro plus die Kosten des Verfahrens.

Die zusätzliche hohe Geldstrafe resultiere aus seinen doch guten Einnahmen auf Youtube. Für 2014 wies er Youtube Einnahmen von rund 90.000 Euro nach. Ergo richtete sich das Gericht nach seinen Einnahmen.

Dieses Gerichtsurteil darf gerne als Richtungsweisend gelten, was Leuten blüht die unverholen solchen Misst verbreiten. Also seht euch vor was ihr so von euch gebt, ansonsten wisst ihr ja nun was euch blüht.

Nun kann man noch drüber diskutieren ob das Urteil richtig, angemessen oder falsch ist. Aber wer mal seinen gesunden Menschenverstand  nutzt, weiß was man machen kann und was nicht, hier hat Julien definitiv eine Grenze mehr als nur leicht überschritten. Und ich denke dieses Urteil bekommt so weil prominent eine Signalwirkung. Denn Julien ist ja da draußen im WWW nicht allein, es gibt noch Viele die wie er ständig nur am ablästern sind und auch regelmäßig ähnliche Grenzen überschreiten. Egal ob Prank, Lästerei oder Hetze – so geht es definitiv im Netz nicht weiter!

Quelle: Westfälische Nachrichten | Via: PCWelt

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