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Gerichtsurteil: Teilen von fremden Inhalten ist keine Urheberrechtsverletzung

Eine Gerichtliche Fehlentscheidung wurde nun korrigiert. Wer teilt macht sich fremdes Eigentum nicht zu eigen. Somit sind Abmahnanwälte wieder vor den deutschen Gerichten leer ausgegangen.

(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.11.2015, Az. 16 U 64/15)

Die Entscheidung des Oberlandes­gericht Frankfurt am Main betrifft eigentlich: “Wer auf Facebook teilt, macht sich geteilte rechts­widrige Inhalte nicht zu eigen.” Doch wenn das für rechtswidrige Inhalte gilt, so kann man dies nicht selektiv entscheiden, sondern betrifft alle geteilte Inhalte. Das heißt es kann weiterhin fleißig geteilt werden. Aber denkt dran, nur das Teilen eines Links ist erlaubt und die Vorschau des Links durch Facebook stellt kein teilen des Inhaltes dar. So solltet ihr weiterhin genau aufpassen was ihr so dazu schreibt, so könnt ihr nicht einfach so Texte aus der Linkquelle in euren Teilen-Post einbauen ohne auf die Zitierregeln zu achten. Auch dürft ihr weiterhin keine fremden Bilder oder andere Medien selber Hochladen. Ihr dürft nur den Link dorthin teilen. Die Facebook Vorschau ist also nicht rechtswidrig. Also genau aufpassen was ihr macht, zwischen Teilen und Posten gibt es einen großen Unterschied.

Hintergrund: Das Gericht beschäftigte sich mit einem Fall eines Redakteurs der einen Beitrag eines Tierschutzvereins teilte. Der Verein klagte, und bekam vorerst Recht. Der Redakteur ging in Berufung, und das Gericht stellte fest dass das Teilen fremder Inhalte, diese nicht zu eigen macht.

Quelle kostenlose-urteile.de | Via: anwaltsregister.de

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