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Kommentar: KinoX.to – Recht und Fakten

Für die meisten unter euch wird Kinox.to bekannt sein, genauso wie die Bildzeitung. Denn die meisten Nutzen es aber keiner will es zugeben. Daher ist der Vergleich auch so passend. Doch all die Plattformen wie Kino.to, KinoX.to, Movie2k.to, Movie4k.to oder Movie8k.to und Co. sind alle samt illegal. Dazu kommen reichlich Mühten zur Legalität der Nutzung dieser Plattformen, die soweit reichen das sogenannte selbst ernannte Medien- und Rechtsexperten einem Irrglauben hinterher laufen. Damit soll hier einmal klipp und klar aufgeräumt werden.

Was ist KinoX.to?

Eine Linksammlung von illegalen Medieninhalten, hier vorrangig Filme und Serien. Wie gesagt diese Seite beinhaltet nur Links und keine Medieninhalte selbst. Die Filme und Serien selbst liegen auf anderen File Sharing Hoster. Einzelne Namen nennen macht da kein Sinn, da jede Woche ein neuer Dienst aufgemacht wird und andere wiederum verschwinden von der Bildfläche. Die Server von Kinox.to und Co. stehen im Ausland, was es den europäischen Behörden unmöglich macht diese Angebote aus dem Verkehr zu ziehen. Die Hintermänner aber sind Deutsche. Während der eine oder der andere bereits hinter Gittern sitzt, sind zwei Hauptdrahtzieher noch auf der Flucht. Erst wenn diese Gefasst sind sollte es möglich sein, auf die Seite zuzugreifen um diese Lahm zu legen. Aber warum sollten die Beschuldigten freiwillig die Zugangsdaten preis geben? Sicherlich nur dann wenn man Ihnen einen Deal anbietet.

Wie funktioniert KinoX.to?

Auf KinoX.to liegen Links (inkl. Mirror) die dann zur Datei selbst führen. So kann ein Benutzer auf einfache Weise von einem Zentralen Register auf ein reichhaltiges Angebot von Filmen und Serien zugreifen. Jetzt wird es kompliziert, denn der Zugriff auf diese Dateien wird durch Werbung, Timer, Captchas, Viren und co. erschwert. Um an den Download zu kommen muss der Benutzer eine Reihe an Hinterniese bewältigen. Dann, hat er das geschafft bekommt er Zugriff entweder auf den Download oder ein Player bietet ihm das Video an. Der Benutzer kann also teilweise wählen ob er den direkten Download auswählt, den Film direkt ansieht oder über Umwege wie Downloadhelper oder andere Downloadfunktionen den Download abgreift. Egal wofür er sich entscheidet, landet eine Datei auf dem Rechner.

Der Umgang mit dem Recht.

Rechtsexperten und sogenannte, selbsternannte Medienexperten graben dann immer wieder diverse Gesetze aus, um darzustellen, dass das pure Ansehen der Videos legal sei, weil man ja nur einen Stream anschaue und somit keine Download anstelle. Und Richte pflichten dem auch noch nach. Rechtlich und Augenscheinlich ist somit alles in Ordnung. Heißt aber nicht dass es auch alles Korrekt ist, denn alle samt unterliegen einem Irrtum.

Die Realität.

Wie oben schon erwähnt handelt es sich beim anschauen dieser Videos um Downloads und kein Streaming. Streaming ist ein spezieller Dienst, der nicht abgegriffen und nicht abgespeichert werden kann. Dies aber kann man hier. Und genau hier beginnt der Irrtum im unserem Rechtswesen, deren Vertreter meist keine Ahnung haben wie das mit der Computer Technik so funktioniert. So beurteilen diese nur das was sie auf dem Monitor sehen, aber bei weiten nicht dass was wirklich auf dem Computer passiert. So denken diese dass reines Ansehen Streaming sei. Das aber ist schlicht und einfach falsch. Streaming ist nicht dass was man auf dem Monitor sieht, sondern das ist ein spezieller Vorgang im Datentransfer. Und genau das gilt es zu unterscheiden.

Fazit:

Rechtsexperten können noch so viele Gesetze zitieren, dass das Konsumieren legal sei. Richtig aber ist, es ist und bleibt illegal!!!

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