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WhatsApp muss AGB nachbessern

Vor ein paar Tagen war das Thema Datenschutz in Verbindung mit WhatsApp heiß diskutiert. Nun wurde durch eine Klage des Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) bekannt, dass an der AGB des Messengers dennoch Handlungsbedarf besteht.

Eigentlich eine simple Situation und bei kleinen Seiten immer wieder Abgemahnt, hat sich wahrscheinlich keiner an das Unternehmen getraut, liegt es nicht unbedingt am Inhalt der AGB sondern an der AGB an sich selbst. Zum einen gibt es die AGB nur in englischer Sprache, was bemängelt wurde. Es sei unzumutbar. Und weiter stellt der Kläger klar das über die vielen Zugangsvarianten, zb. per App entweder eine AGB vollends fehlt oder der Zugang erschwert ist.

Auch fehlt dem Messenger ein einwandfreies Impressum.

Die Klage des Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) erzielte nun einen Erfolg, das Landgericht Berlin verhängte ein Versäumnisurteil, sollte WhatsApp nicht reagieren, drohen dem Chief Executive Officer Strafen von 250.000 Euro oder eine sechs monatige Haftstrafe.

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