Telekom darf nicht drosseln
Das Landgericht Köln hat in einem Rechtsstreit die von der T-Com (Deutsche Telekom) angekündigte Drosselung untersagt.
Worum gehts es eigentlich?
Vor einigen Monaten kündigte die T-Com (Deutsche Telekom) an, innerhalb von DSL Tarifen eine Drosselung einzuführen, wenn ein bestimmtes Datenvolumen verbraucht ist. Dies sollte aber nicht sofort umgesetzt werden sondern erst in ein paar Jahren. T-Com hat hier sicherlich erst einmal vorfühlen wollen, da man sich nicht sicher sei wie die Rechtslage ist.
Denn Volumentarife als Flat anbieten geht zur Zeit nur im mobilen Bereich bei UMTS/LTE Verträgen. Nun aber wollte die T-Com das auf DSL ausweiten. Auch andere Anbieter wie O2 haben diese Möglichkeit aufgegriffen und bereits ebenfalls eine solche Drosselung angekündigt.
Mit Drosseln wird ein Verfahren beschrieben, mit dem die Surfgeschwindigkeit künstlich herab gesetzt wird.
Was ist nun passiert?
Die Verbraucherzentrale NRW hat Klage gegen diese Drosselung eingereicht, und das LG (Landgericht) Köln, hat diese Absicht nun untersagt.
Zitat: “Mit dem Begriff Flatrate verbinde der Kunde bei Internetzugängen über das Festnetz einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit und rechne nicht mit Einschränkungen, begründete die Zivilkammer des Gerichts ihre Entscheidung.”
Die Telekom kündigte aber bereits an, in Berufung zu gehen. Somit ist der Streit noch nicht zu Ende.
Quelle: via
Dass die Telekom dieses Urteil nicht einfach so hinnimmt, damit hat vermutlich jeder gerechnet. Dennoch für uns Verbraucher ist das schon mal der erste Schritt in die richtige Richtung. Jetzt bleibt einfach abzuwarten, zu welchem Entschluss man am Ende noch kommen wird.