SIM-Karten-Pfand unzulässig
Mobilcom-Debitel hat seinen Kunden unrechtmäßig Gebühren für SIM Karten in Rechnung gestellt. Ein Gericht in Schleswig-Holstein verhandelte über eine Strafgebühr die Mobilcom-Debitel ihren Kunden in Rechnung stellte die nach längerer Nicht-Nutzung fällig wurde. Im Zuge dessen Kassierte das Gericht gleichzeitig die SIM-Karten-Pfand Gebühr und Rechnung per Post Gebühr die Mobilcom-Debitel verlangte.
Laut eines Urteils des Landgerichts Kiel (Urteil vom 14. Mai 2014, Az.; 4 O 95/13, nicht rechtskräftig) darf ein Mobilfunkanbieter von seinen Kunden kein Pfand für die SIM-Karte verlangen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte gegen die Mobilcom-Debitel GmbH.
Verbraucherschützer klagten bereits früher am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht, gegen Mobilcom-Debitel. Darauf hin änderte Mobilcom-Debitel die Klausel in den AGB nur leicht. Aber hielt daran fest die 9,97 Euro einzufordern falls die SIM Karte nicht binnen 14 Tage zurück gesendet wird.
Somit kassierten die Gerichte gleich drei Gebühren die unrechtmäßig waren.
- SIM-Karten-Pfand Gebühr
- Rechnung per Post
- Nicht-Nutzungsgebühr
Auch der Provider Drillisch sah sich zur selbigen Thematik Anfang des Jahres vor Gericht wieder (Urteil vom 9. Januar 2014, AZ.: 1 U 26/13, nicht rechtskräftig)
Bitte beachtet die Urteile sind nicht Rechtskräftig, damit nicht Mustergültig.