AllgemeinWebWirtschaft

ebay Urteil: BGH macht sich lächerlich

Um wieder tut es ein deutsches Gericht, es macht sich lächerlich. Dieses mal der BGH, der ein völlig weltfremdes Urteil verkündet. Der BGH (Bundesgerichtshof) hat einen ebay Verkäufer auf Schadenersatz verurteilt, weil er eine laufende Aktion (auf die es bereits ein Gebot gab) abgebrochen hat.

Fakt aber ist, dass hier der BGH nicht auf die ebay eigenen Regeln einging um richtig zu entscheiden. Denn laut diesen darf ein Verkäufer eine Auktion abbrechen wenn der Artikel nicht mehr verfügbar ist. Was in dem Fall auch der Fall war, weil der Verkäufer mittlerweile den Artikel, hier ein Auto anderweitig veräußert hat. Da dass kein schöner Zug gegenüber einem potentiellen Käufer ist, sehen die ebay Regeln auch Konsequenzen vor. Im schwersten Fall ist es der Ausschluss.

Was aber nicht sein kann ist das ebay Mitglieder über die Regeln hinaus regelmäßig vor Gericht ziehen um dort etwas entscheiden zu lassen, was dem Gericht nicht zusteht. Wenn ich bei ebay agiere gelten ebay Regeln und weiter nichts. Selbst AGBs diverser Anbieter ist nicht Regelkonform.

Defacto ist das Urteil völlig überzogen, kein Gesetz stützt das wirklich, hier spielt sich die Judikative als Gesetzgeber auf. Das steht ihr nicht zu.

Da ebay Regeln in Deutschland anscheinend keinen Wert mehr haben, müsste ebay eigentlich die Reißleine ziehen und die Plattform schließen, jedenfalls so lange bis eine Rechtssicherheit für Mitglieder hergestellt ist.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

I accept that my given data and my IP address is sent to a server in the USA only for the purpose of spam prevention through the Akismet program.More information on Akismet and GDPR.