AllgemeinKnow-HowWebWirtschaft

EU Parlament: Blockieren, Verlangsamen von Inhalten wird verboten, ABER…

Das EU Parlament beschließt nun ein Gesetz zur Netzfreiheit. So heißt es zum Beispiel “Das Blockieren oder Verlangsamen von spezifischen Inhalten oder Anwendungen wird verboten”, hinzu aber kommt dass Provider Vereinbahrungen treffen kann um bestimmten Diensten eine geeignete Netzqualität zu garantieren. Wie das nun aussehen kann bleibt vorerst offen.

Somit wurde in der EU eine nicht strikte Verordnung verabschiedet, die in den nächsten Jahren wieder für viele Rechtsstreite sorgen wird. Heiß diskutiert wurde ja dass Erschaffen des sogenannten Zweiklasseninternets. Zumindest wurde ein erster Riegel davor gesetzt, aber das Gesetz lässt zuviel Definitionsspielraum zu.

Schutz des offenen Internets

Mit dem Entwurf der Verordnung soll grundsätzlich das Recht der Endnutzer verankert werden, im Internet auf Inhalte ihrer Wahl zuzugreifen und solche Inhalte zu verbreiten. Es soll ferner sichergestellt werden, dass Unternehmen, die Internetzugang anbieten, den Internetverkehr auf nichtdiskriminierende Weise behandeln.

Es werden gemeinsame Vorschriften über die Internetverkehrssteuerung festgelegt, so dass das Internet weiterhin funktionieren, wachsen und Innovationen hervorbringen kann, ohne dass es überlastet wird. Das Blockieren oder Verlangsamen von spezifischen Inhalten oder Anwendungen wird verboten, wobei nur wenige Ausnahmen zugelassen werden, und diese auch nur, so lange sie notwendig sind. Zum Beispiel können Kunden ihren Betreiber auffordern, Spam-Mails zu blockieren. Das Blockieren könnte auch erforderlich werden, um Cyberangriffe durch sich schnell verbreitende Schadprogramme zu unterbinden.

Was die Bereitstellung anderer Dienste als Internetzugangsdienste anbelangt, so werden Vereinbarungen über Dienste erlaubt, die ein spezifisches Qualitätsniveau erfordern, jedoch müssen die Betreiber die Qualität der Internetzugangsdienste gewährleisten.

Nationale Regulierungsbehörden werden eine Schlüsselrolle einnehmen bei der Gewährleistung, dass Telekom-Unternehmen und -Betreiber die Vorschriften zum offenen Internet einhalten. Dafür werden sie vom Gremium der Europäischen Regulierungsbehörden (GEREK) Handreichungen erhalten.

Nicht geklärt ist wie Provider erkennen sollen welche Diesnte ein gesondertes Qualitätsniveau benötigen. Schlagwort ist hier, „Deep Packet Inspection“, was laut Juristen nicht mit deutschem Recht vereinbar ist. Denn per „Deep Packet Inspection“ müssten Provider in die Datenpakete hinein sehen dürfen, was aber bisher die Rechte und die Privatsphäre der Kunden verletzen würde.

Quellen: PCWELT, EU Rat

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

I accept that my given data and my IP address is sent to a server in the USA only for the purpose of spam prevention through the Akismet program.More information on Akismet and GDPR.