Pervertiertes Rechtssystem: OLG verurteilt ebay Benutzer zur Rücknahme einer negativen Bewertung
Fast schon im Wochentakt passiert es in Deutschland, das Richter ohne Sachverstand urteilen und so das deutsche Rechtssystem pervertieren. Aktueller Fall: Ein ebay Verkäufer erklagt eine Rücknahme einer negativen Bewertung.
Juristisch könnte man sagen, klar ist ein ganz normaler Vorgang, und jeder habe das Recht, sein Recht einzuklagen. Wenn es nicht darum ginge hier Verbraucherschutz auszuhebeln, um die Bewertung eines Shops zu manipulieren.
Trifft dann ein solcher Verkäufer auf einen Richter für dem das Internet Neuland ist, sind katastrophale Zustände im Rechtssystem vorprogrammiert. Es steckt hier mittlerweile ein System im Rechtssystem der Irrungen und Wirrungen. Zahlreiche Urteile und Rechtsprechungen bahnen diesen Irrweg. Vor wenigen Tagen schrieb ich ja schon über KinoX.to und dessen falsche Beurteilung durch Rechtsvertreter.
Wer ebay kennt (und das geht nur wenn man die Entwicklung von ebay berücksichtigt, und den Sinn hinter allen ebay Funktionen verstanden hat), weiß dass das Bewerten von Verkäufern und Käufern untereinander fester Bestandteil von ebay ist. Ebay Regeln sorgen dafür das dieses Bewertungssystem auch funktioniert um so eine Sinnvolle Bewertung entstehen zu lassen. Ja es sind sogar diese wichtigen Regeln die das Aushandeln von Bewertungen zwischen Verkäufer und Käufer verbieten. Denn immer wieder gab und gibt es Mitglieder, die versuchen ihre Bilanz zu schönigen in dem sie bestechen, bedrohen, handeln um von der Gegenseite eine positive Bewertung zu bekommen. Konnte ebay solche Fälle bisher aufdecken, bedeutete dies den Ausschluss vom Handel auf ebay für eine oder gar beide Parteien.
Das aber jetzt ein Verkäufer seinen Käufer verklagt, das dieser seine Bewertung zurück nimmt, und der an einem deutschen OLG sogar recht bekommt, ist schon extrem skandalös. Statt Ausschluss nun verurteilt zur Rücknahme, dass hat nichts mehr mit Rechtsprechung zu tun, sondern ist Rechtsmissbrauch höchster Güte.
Schauen wir uns den Fall mal genauer an. Der Käufer hatte eine Beanstandung, die er nicht beim Verkäufer monierte, sondern nur Gebrauch der Bewertung machte. Das ist sein gutes Recht, denn ein Kunde ist ja nicht gezwungen auf Nachbesserung beim Verkäufer zubestehen. Er kann den Kauf auch so akzeptieren wie er zustande kam. Die Akzeptanz bedeutet aber nicht gleich auch Verzicht auf eine Unabhängige Bewertung, was das OLG anscheinend anders sah.
Doch ebay Bewertungen haben nicht den Sinn wiederzuspiegeln wie das Endergebnis aussah sondern wie der Werdegang aussieht. Unter dem Motto er hat sich reglich bemüht, aber der Patient ist tot, soll laut OLG positiv bewertet werden, das ist ein Witz ansich aber nicht witzig zur Sachlage.
Viel zu oft werden Bewertung manipuliert, ja auf Amazon bezahlen Hersteller sogar für Rezensionen. Wie soll der Verbraucher hier noch objektiv und Sinnvoll herausbekommen, was gut und nicht gut ist, wenn ihm alle Mechanismen entzogen werden? Wo bleibt hier der Verbraucherschutz?
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