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Kolumne: Die abgemahnten Abmahner

Wenn Abmahner abgemahnt werden, sitzt man oft am Spielfeldrand und grinst sich einen. Irgendwie kommt man sich dann wie beim Tennis vor. Oder noch ein bisschen besser: Man kommt sich vor wie im Kindergarten: Wie du mir, so ich dir. Aber es ist gar nicht so witzig, wie es klingt. Denn was die Abmahnindustrie zum Thema Videostreaming da getan hat, ist schon rechtlich zweifelhaft.

Ich denke, jeder hat von der RedTube-Abmahnwelle gehört, die in den letzten Wochen für Schlagzeilen gesorgt hat. Eine Anwaltskanzlei hat tausende Nutzer des Sexfilmchen-Portals RedTube abgemahnt, weil sich diese bestimme Filme dort angeschaut haben. Die Argumentation war, dass beim Streaming Daten zwischengespeichert werden und damit das Urheberrecht verletzt werden würde.

Das Ganze ging noch weiter. Denn es war recht schnell klar, dass diese Abmahnungen Unfug sind. So hatte Rechtsanwalt Thomas Stadler die Abmahnungen bewertet. Und dabei ist aufgefallen, dass grobe Fehler gemacht wurden. Die Abmahnungen wurden recht schnell als unwirksam bewertet.

Und nun kommen wir zu dem, was sich nun neues tut. Nun kommen nämlich die Abgemahnten auf die Idee, ihrerseits tätig zu werden. Denn die abmahnende Rechtsanwaltskanzlei soll von RedTube mit illegal beschafften IP-Adresslisten versorgt worden sein. Hier stehen derzeit Untersuchungen an. Die Staatsanwaltschaft erwägt, Ermittlungen durchzuführen.

Mein Eindruck ist: Hier wurde auf die Dummheit von Nutzern und auf die fachlichen Kenntnisdefizite bei Behörden gesetzt. Beim Wort “Abmahnung” fallen viele fast in Ohnmacht. Und viele zahlen lieber, als dass sie sich irgendwelchen rechtlichen Streitigkeiten aussetzen. Und das Gericht hat das Streaming gleichgesetzt mit Tauschbörsen. Das ist technisch und damit fachlich falsch.

Es steht der Vorwurf im Raum, gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen zu haben. Und hier wird die Luft für die abmahnende Anwaltskanzlei sehr dünn. Ich denke, wenn hier nicht ein paar Leute aufgepasst hätten, wäre hier eine unglaubliche Rechtsbeugung nicht bekannt geworden.

Aber so kann man sagen: Schmuddelfilmchen zu gucken, muss man nicht unbedingt gut und künstlerisch wertvoll finden, verboten ist es nicht zwangsläufig. Und die Abmahnanwälte sollten zusehen, dass sie ihre Kanzlei schnellstmöglich schließen.

(Bildquelle: morguefile.com)

Henning Uhle

Henning Uhle (meine Seite) ist als Fachinformatiker der Systemintegration und jahrelanger Helpdesk-Profi prädestiniert für allerlei technische Dinge. Das ist aber nicht alles. Mit 40 Jahren hat er ausreichend Lebenserfahrung, um auch mal über unqualifizierte oder störende Dinge zu philosophieren. In regelmäßig unregelmäßigen Abständen wird es hier zu einer Meinungsäußerung kommen. Die kann schon mal schimpfend ausfallen. In jedem Fall ist sie anders als viele andere Meinungen.

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